Anmeldung
Ihr Kind darf an einem oder mehreren Tagen die Mutzel-Spielgruppe besuchen. Sobald die Anmeldung erfolgte, wird der Platz verbindlich reserviert. Beim zurücktreten des Vertrages werden die 158.- verrechnet.
Probezeit
Der erste Monat gilt als Probemonat und ist kostenpflichtig. Die Probezeit dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Somit ist es möglich die Kündigung beidseits auf Ende Monat mündlich zu tätigen.
Bei vorzeitigem Austritt erfolgt keine Rückzahlung.
Kosten
Die Eltern haben die Möglichkeit die Kosten monatlich (12x pro Jahr), quartalweise (vier Mal jährlich) oder Jährlich (1x pro Jahr) zu begleichen. Der Spielgruppenbetrag ist unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu bezahlen. Es wird der freigehaltene Spielgruppenplatz bezahlt. Das heisst, bei Fehlen des Kindes wie z.B Krankheit, Ferien ausserhalb der Schulferien, besteht keine Rückzahlung.
Bring- und Abholzeit
Die Mutzelspielgruppe öffnet die Türe ab 08.45 Uhr. Bis 09.15 Uhr sollten die Kinder anwesend sein. Die Kinder müssen rechtzeitig bis 11.30 Uhr abgeholt werden, falls dies eine Drittperson macht – muss die Spielgruppenleiterin informiert werden.
Krankheit, Unfall und Abwesenheit
Bei ansteckenden Krankheiten wie zum Beispiel bei Durchfall und Erbrechen oder bei Fieber bleiben die Kinder zu Hause. Diese Ausfallstunden werden nicht rückerstattet. Auch bei Erkrankung und Ausfall der Spielgruppenleriterin werden die Kosten nicht rückvergütet.
Wird die Mutzel-Spielgruppe aufgrund einer Pandemie, Epidemie oder ähnliches geschlossen, werden keine Elternbeiträge zurückerstattet.
Notfall
Eine Notfallperson (z. B. Mutter, Vater, Grossmutter) muss jederzeit erreichbar sein. Das Kind muss bei einem Notfall oder Krankheit innert maximal 30 Minuten abgeholt werden.
Ferien und Feiertage
Die Spielgruppenferien richten sich nach dem Ferienplan. Die Kosten bleiben unverändert geschuldet, auch während der Ferienzeit sowie an Feiertagen.
Kündigung
Bei vorzeitigem Austritt erfolgt keine Rückzahlung. Der Vertrag kann von beiden Parteien, unter Einhaltung der Kündigungsfrist von zwei Monaten, aufgelöst werden. Dies erfolgt auf Ende des Monates.
Versicherung
Die Unfall- und Haftpflichtversicherung für jedes Kind ist Sache der Eltern.